„Die Klientel ist eine andere geworden, frech und fordernd. Da kommen Leute, die wollen Viagra.“ Ein Arzt aus dem Deggendorfer Transitzentrum berichtet in einem Interview mit der „Zeit“ von seinen Erfahrungen als behandelnder Flüchtlingsarzt, die sich in den letzten drei Jahren stark verändert hätten. Während 2015 noch die meisten Patienten mit Kriegsverletzungen zu ihm gekommen seien, käme nun die Hälfte wegen alltäglicher Beschwerden. So würden überwiegend junge Männer starke Schmerzmittel verlangen, obwohl ihnen nichts fehle. Im Transitzentrum im niederbayerischen Deggendorf leben überwiegend Männer aus Sierra Leone und Aserbaidschan – viele der Asylanträge wurden hier bereits abgelehnt.
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Künstliche Gelenke nach der Anreise mit Zug und Flugzeug
Weiter berichtet der Arzt, der aus Frust seinen Vertrag im Transitzentrum nicht mehr verlängert hatte, von sogenannten „Medizintouristen“, die für künstliche Knie- oder Hüftgelenke nach Deutschland reisen würden. Sie kämen bereits mit einer ausführlichen Krankenakte und spekulieren offenbar auf lange Asylverfahren, um sich in der Zwischenzeit von deutschen Spezialisten behandeln zu lassen.
Kann das sein?
Die Erlebnisse, die der Deggendorfer Arzt schildert, können durchaus realer Natur sein. Verpflichtet ist aber kein Arzt, hier Hilfestellung zu leisten. Das geht aus dem Asylbewerberleistungsgesetz hervor. Demnach können nicht anerkannte Asylbewerber nur bei „aktuen Erkrankungen und Schmerzzuständen“ die aufgeführten Leistungen erhalten. Ferner müssen diese „zwingend notwendig und unaufschiebbar“ sein.
Die Ärzte-Organisation widerspricht
Die Hilfsorganisation „Ärzte der Welt“ berichtet von ganz anderen Erlebnissen. „Einen Medizintourismus konnten wir weder in unseren Anlaufstellen noch bei unserer Arbeit in den Gemeinschaftsunterkünften feststellen.“ Der Vorsitzende der Organisation, Heinz-Jochen Zenke geht noch weiter und verurteilt den Erlebnisbericht des Deggendorfer Mediziners als „unzulässige, inakzeptable“ Form von Diskriminierung.
Die Schilderungen stünden ganz im Widerspruch zu den Erfahrungen anderer Ärzte, die vor allem mit sehr dankbaren Patienten zu tun hätten. Einzelfälle könne man natürlich nicht ausschließen. Das gelte auch für den Missbrauch von ärztlichen Leistungen, der aber durch die gesetzlichen Regelungen weitestgehend ausgeschlossen werden könne.