Deutschland und einige andere Exportländer haben eine Abschwächung von EU-Sanktionsplänen gegen Russlands Partnerland Belarus erzwungen.
Wie mehrere Diplomaten in Brüssel sagten, konnte insbesondere wegen deutscher Widerstände keine Einigung auf ein umfangreiches EU-Ausfuhrverbot für Fahrzeuge erzielt werden. Lediglich solche, die auch militärisch genutzt werden können, sollen künftig nicht mehr nach Belarus ausgeführt werden dürfen. Unterstützt wurden Abschwächungsforderungen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auch von Frankreich. Auch für Luxusgüter wie Lederwaren, Parfüms und Weine soll es demnach Ausnahmen geben.
Ziel der Sanktionen
Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hatte ohne die Angabe von Details angekündigt, dass sie die EU-Staaten auf neue Sanktionen gegen verständigt hätten. Mit ihnen solle hauptsächlich die Umgehung von bereits bestehenden Russland-Sanktionen erschwert werden, hieß es. Man verstärke weiter die Maßnahmen in Reaktion auf Russlands Invasion in die Ukraine.
Die Einigung auf das Sanktionspaket wurde den Angaben zufolge bei einer Sitzung der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bei der EU in Brüssel erzielt. Sie muss nun nur noch in einem schriftlichen Verfahren formalisiert werden.
Vor allem mittel- und osteuropäische Länder wie Polen und die baltischen Staaten hatten in den monatelangen Verhandlungen darauf gedrungen, gegen Belarus die gleichen Wirtschaftssanktionen zu verhängen wie gegen Russland. Als Grund wurde neben der belarussischen Unterstützung für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auch genannt, dass Russland und Belarus durch eine Zollunion verbunden seien und Waren ungehindert von dem einen Land ins andere fließen könnten.
Statistiken zur Sanktionsumgehung
Mit Blick auf den Automarkt wurden etwa Statistiken angeführt. Demnach ist die Ausfuhr von Fahrzeugen aus der EU nach Belarus deutlich angestiegen, nachdem ein Ausfuhrverbot nach Russland verhängt wurde. Dies sei nicht auf ein größeres Interesse an EU-Fahrzeugen in Belarus, sondern auf Sanktionsumgehungen zurückzuführen, hieß es.
Gegner von noch weitreichenderen Strafmaßnahmen argumentierten hingegen auch, dass Belarus derzeit noch keine direkte Kriegspartei sei und es auch deswegen vorerst noch keine hundertprozentige Angleichung an die Russland-Sanktionen geben sollte.
Streit um Ausnahmen für Kalidüngemittel
Streit hatte es lange auch um mögliche Ausnahmen für bestehende Sanktionen gegeben, die sich gegen den Handel mit Kalidüngemitteln aus Belarus richten. Diese solle allerdings nicht angetastet werden, weil sie nach jüngsten Analysen nicht die Düngemittelversorgung in Drittländern einschränken.
Die Bundesregierung hatte jüngst auch bei den Verhandlungen über ein 14. Paket mit Russland-Sanktionen Abschwächungen zugunsten der deutschen Wirtschaft durchgesetzt. So wurde eine Ausweitung der sogenannten „No Russia Clause” auf Tochterunternehmen von EU-Unternehmen verhindert. Mit dieser wird von EU-Exporteuren verlangt, dass sie die Wiederausfuhr von bestimmten Gütern nach Russland vertraglich verbieten. Kritiker befürchten, dass Russlands Rüstungsindustrie deswegen vorerst weiter Zugriff auf westliche Güter und Technologien haben wird, um Waffen für den Krieg gegen die Ukraine herzustellen.
Belarus ist wegen seiner Unterstützung für Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine in Europa weitgehend isoliert. Lediglich Ungarn unterhält aus der EU noch engere Kontakte zu dem Land. Bereits heute gibt es weitreichende EU-Strafmaßnahmen gegen Belarus. Sie umfassen Ausfuhrverbote für Waffen und Güter und Technologien der Luftfahrt-, Weltraum- und Verteidigungsindustrie. Zudem wurde etwa der Ausschluss von vier belarussischen Banken aus dem Finanzkommunikationssystem Swift erlassen und ein Transaktionsverbot mit der belarussischen Zentralbank verhängt.