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Genf
Recht: Zwangsweise Umsiedlung von Zivilisten nicht erlaubt
US-Präsident Donald Trump verlangt die Umsiedlung der Palästinenser aus dem Gazastreifen in arabische Länder. Dazu gibt es klare Regeln im Völkergewohnheitsrecht.
Nahostkonflikt       -  Das Völkergewohnheitsrecht gilt für alle. (Archivbild)
Foto: Ayman Nobani/dpa | Das Völkergewohnheitsrecht gilt für alle. (Archivbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 08.02.2025 02:37 Uhr

Die zwangsweise Umsiedlung der gut zwei Millionen Bewohner des Gazastreifens, wie von US-Präsident Donald Trump vorgeschlagen, ist mit internationalem Recht nicht vereinbar. Es gibt Ausnahmen - die allerdings in Bezug auf den Gazastreifen kaum zutreffen dürften. 

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