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Paris
Gericht will über Le Pens Berufung bis Sommer 2026 urteilen
Ein Gericht hat gegen Le Pen den Ausschluss von Wahlen verhängt. Das Berufungsgericht will nun schnell über ihren Einspruch entscheiden. Könnte Le Pen dann doch bei der Präsidentschaftswahl antreten?
Gericht will über Le Pens Berufung bis Sommer 2026 urteilen       -  Ein Gericht hatte Le Pen befristet, aber mit sofortiger Wirkung von Wahlen ausgeschlossen.
Foto: Michel Euler/AP/dpa | Ein Gericht hatte Le Pen befristet, aber mit sofortiger Wirkung von Wahlen ausgeschlossen.
dpa
 |  aktualisiert: 04.04.2025 02:41 Uhr

Das Pariser Berufungsgericht will über den Einspruch der Rechtsnationalen Marine Le Pen gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder bis Sommer 2026 entscheiden. Im Fall einer für die Politikerin günstigen Entscheidung stände ihrer Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 damit anders als zunächst von ihr befürchtet nichts im Wege.

Gegen das Urteil gegen Le Pen, ihre Partei Rassemblement National und weitere Parteiverantwortliche wegen der Veruntreuung von EU-Geldern seien drei Berufungen eingegangen, teilte das Gericht am Abend mit. Das Gericht werde die Berufungen „innerhalb einer Frist prüfen, die eine Entscheidung im Sommer 2026 ermöglichen soll”, hieß es weiter.

Der am heftigsten kritisierte Teil der Strafe gegen Le Pen war, dass die Fraktionschefin des rechten Rassemblement National (RN) fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Die Strafe tritt sofort in Kraft – anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe.

Mit Blick auf die üblicherweise lange Dauer eines Berufungsprozesses hatte Le Pen zunächst befürchtet, nicht wie geplant bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren zu können. Sie und ihre Partei hatten von einem politischen Urteil gesprochen mit dem Ziel, sie für die Wahl zu eliminieren.

 
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