„Produktpiraterie – made in Germany“ hatten die zwei Schweinfurter Weltmarktführer im Wälzlagerbereich ihre Erkenntnisse betitelt. Sie gehen davon aus, dass die Fälschungen mit den Aufdrucken INA, FAG und SKF im Ausland hergestellt wurden, oder alte Ware aufbereitet und der „Piratenakt“ – Aufdruck der Markennamen – hier im Land, vielleicht in Franken vollzogen wurde.
Gegen den Händler, bei dem die Falsifikate im Mai 2006 beschlagnahmt worden waren, laufen noch strafrechtliche Ermittlungen, sagten die Firmenvertreter vor einem Großaufgebot der Presse. Den Namen der Firma, die gegenüber INA/FAG und SKF mittlerweile eine Unterlassungserklärung abgegeben habe, wollten sie nicht nennen. Im Herbst letzten Jahres war die tonnenschwere gefälschte Ware in ein Depot der Wälzlagerhersteller geschafft worden.
Hans-Jürgen Goslar (Schaeffler KG) und Claus Schulz (SKF) und ihre Fachleute nutzten den Fall, um auf die für Hersteller wie Kunden schwer wiegenden Folgen solcher Fälschungen hinzuweisen. Die im Mittelfränkischen beschlagnahmten Falsifikate – eher für den Maschinenbau und Großgeräte gefertigt als für Autos – könnten bei den Kunden wegen technischer Mängel zu teuren Schäden und Ausfallzeiten führen.
Bei den Herstellern verursachten die Falsifikate neben entgangenen Verkaufserlösen großen Imageschaden, der sich auch auf das Folgegeschäft auswirke und enorme Kosten für Ermittlung, Sicherstellung und Entsorgung der Lager bedeute. Nicht zuletzt würden damit Arbeitsplätze bei den Original-Herstellern gefährdet. Ein Wälzlager sei außerdem ein sicherheitsrelevantes Bauteil, das – als billige Fälschung im Rad eines Personenzuges – zur Gefahr für Leib und Leben werden könne, hieß es weiter. 1998 habe der Rennfahrer Mika Häkkinen beim Großen Preis von San Marino sein Ziel nicht erreicht, weil ein gefälschtes Kugellager der Formel-1-Strapaze nicht standgehalten habe.
„Diese Lager wurden nicht in einem Schwellenland gefälscht, sondern vor unserer Haustür“, sagte Goslar. „Marken- und Produktpiraterie ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen.“ Vor Fälschungen könne sich der Kunde nur schützen, indem er die Ware aus 100-prozentig sicherer Quelle beziehe: vom Hersteller und seinem Vertragshändler – und nicht vom grauen Markt.