Amerika – daran kann es keinen Zweifel geben – hat in vielerlei Hinsicht Rechtsgeschichte geschrieben. Einem Wohnmobilisten sprach ein US-Gericht 1,7 Millionen Dollar Schmerzensgeld zu. Der Mann hatte während der Fahrt den Tempomaten auf 110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil Kaffee zu kochen. Das Fahrzeug kam, wie erwartet, von der Straße ab und überschlug sich. Doch vor Gericht konnte der Mann schlüssig erklären, dass sich in der Betriebsanleitung seines Wagens kein einziger einschlägiger Warnhinweis fand. So gesehen sollte auch ein gehörloser Großstädter nun auf einen gnädigen Richter treffen. Verhandelt wird der Preis der Freiheit: in einem Staat, der zu seinen besten Zeiten als Land der unbegrenzten Möglichkeiten gefeiert wurde – wissend, dass es mit der Freizügigkeit in der Gesellschaft mitunter nicht ganz so weit her war. Der Mann hat also Klage eingereicht: wegen Diskriminierung. Drei Online-Plattformen haben es versäumt, bedeutende Teile ihrer Mediathek mit Untertiteln zu versehen. Als Tauber könne er die Inhalte somit nicht voll genießen. Es geht um Klassiker der Filmgeschichte wie „Heiße Stieftante passt auf ungehorsamen Neffen auf“ oder „Sexy Polizistin bringt Zeugin zum Reden“. Da möchte man natürlich schon gerne wissen, wie die Polizistin das wieder angestellt hat. Für die beklagten Unternehmen könnte das Versäumnis richtig teuer werden. Wenn wir den Anbietern noch einen Tipp geben dürfen: Sie sollten in ihren AGBs vorsichtshalber darauf verweisen, dass ihre Filme nicht zum Konsum auf langen Autofahrten geeignet sind.
Unterm Strich: Wenn Untertitel zum Lustgewinn fehlen
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