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Unterm Strich: Über den Verlust der Unschuld
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 02.10.2019 02:11 Uhr

Die Unschuldsvermutung ist „ein Rechtsgrund mit Abnutzungserscheinungen“. So wollte es unlängst ein bedeutendes Magazin wissen – und viele voreilig schuldig Gesprochene von Jesus über Jörg Kachelmann bis Christian Wulff werden zähneknirschend nicken. Einst zählte die Vermutung der Unschuld – schon gar der verfolgten – zu den Grundprinzipien rechtsstaatlicher Strafverfahren. Wer heute erst einmal unter Verdacht steht, hat das Recht schnell verwirkt, denn Schlagzeilen heißen ja so, weil sie im Zeitalter medialer Hinrichtung (weit vor dem Urteil) Teil der Strafe sind. Da gilt wohl eher die Schuldvermutung, und die Vorverurteilung – gerade bei Prominenten. Zwar haben gerade die schlimmsten Schlawiner das unschuldigste Lächeln, sagt der Volksmund (ein großer Menschenkenner). Und „nur wer dreckige Finger hat, muss seine Hände in Unschuld waschen“. Doch anders als oft in aller Unschuld vermutet, gehört die Unschuldsvermutung nicht zum Namen, schon gar nicht zu einem berühmten. Das hindert auch keinen, unschuldig dreinzublicken, wenn von schuldhafter Verstrickung die Rede ist. Der Beruf „Unschuldnerberater“ hat gerade (vor allem in der Politik) Hochkonjunktur. Auch manche unschuldig zum Kinde gekommene Jungfrau hält bis zuletzt die Illusion von der Unschuldsvermutung vom Land aufrecht – bis der DNA-Test sie eines Besseren belehrt. Und wer übrigens glaubt, Unschuld sei nicht käuflich, muss nur in Ebay schauen: Da ist „Unschuld“ billig zu haben – als Buch von Jonathan Franzen zu 12,95 Euro und als Hotelseife „Unschuld“ für 19,60 Euro.

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