Mit dem letzten Wort will mancher, der bisher nichts zu sagen hatte, das Versäumte nachholen. Bei Frauen steht Mann da auf verlorenem Posten, die haben immer das letzte Wort. Doch es gibt auch Männer, die zumindest mit dem letzten Wort unsterblich geworden sind: Konrad Adenauer, der im letzten Atemzug seine Angehörigen tröstete: „Do jitt et nix zo kriesche“ („Da gibt es nichts zu weinen“). Goethe mit „Mehr Licht“ und Churchill mit der bitteren Bilanz: „Was bin ich für ein Narr gewesen.“ Natürlich ist keiner davor gefeit, Unsinn zu babbeln wie Cäsar („Auch Du, mein Sohn?“) oder Humphrey Bogart: „Ich hätte nie von Scotch auf Martinis umsteigen sollen.“ Vor Gericht ist das letzte Wort elementares Recht des Angeklagten – obwohl das letzte Wort ja das Gericht hat. Wehe, ein Gericht versäumt das: In Wiesbaden musste deshalb ein kompletter Prozess wiederholt werden. Man hört da aber nur selten Originelles oder gar „Was bin ich für ein Narr gewesen.“ Meist heißt es dröge: „Ich schließe mich den Worten meines Anwalts an.“ Aber einen „Rekord im letzten Wort“ wollte jetzt ein Bankräuber aus Hamburg aufstellen. Der Verbrecher war angeklagt, einen Mann fast erschossen zu haben. Volle fünf Tage redete er, von morgens um neun bis mittags um drei. Er beleidigte das Gericht und das Opfer („selbst schuld, hättest das Geld rausrücken können“). Da entzog ihm das Gericht das Wort und sagte: zwölfeinhalb Jahre Knast, dann Sicherungsverwahrung. Man hätte Adenauer zitieren wollen: „Do jitt et nix zo kriesche“. Aber der Angeklagte geht in Revision, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Unterm Strich: Tagelang letzte Worte
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