Der Kunde ist König, immer. Auch dann, wenn sich die Geschäftsbedingungen ändern. Oft ist dies mit Mehrkosten für die Kunden verbunden, die dafür aber auch deutlich mehr Leistungen erhalten. Dennoch stimmt manches nachdenklich. Hierzu zunächst einige frei erfundene Beispiele. Wer ein Auto least und irgendwann erfährt, dass sich die monatlichen Raten um 20 Euro erhöhen, dafür gebe es aber Benzingutscheine für Albanien und als zusätzliches Plus einen Rabatt beim Kauf eines nicht benötigten Gepäckträgers – der würde sich doch fragen, ob die Firma, die ein solches Angebot unterbreitet, ein Rad ab hat. Wenn ein Bäcker erklärt, ein Brot koste künftig nicht mehr vier Euro, sondern sechs, aber dafür gebe es einen Keks umsonst und beim Kauf einer Dampfnudel fünf Prozent Rückvergütung, dann würde man dem Mann einen Vogel zeigen. Wer eine Hose kaufen will und an der Kasse erfährt, das Bekleidungsgeschäft wolle künftig mehr Leistungen bieten, weshalb es für die Hose zehn Euro mehr berechne, aber dafür gebe es modische Schnürsenkel mit zehn Prozent Preisnachlass und gratis einen Hosenknopf, würde die Verkaufskraft fragen, ob sie mit dem Klammerbeutel gepudert ist. Wenn aber ein Geldinstitut mitteilt, die monatliche Kontoführungsgebühr erhöhe sich auf 9,90 Euro, doch gebe es „zusätzlich zu den bestehenden Vorteilen“ nun „deutlich mehr Leistungen“ wie fünf Prozent Rückvergütung bei Buchung von ausgewählten Reisen, zudem könne man mit der Apple Watch bezahlen, ob man will oder nicht – dann ist das offenbar ganz normal. Geht doch!
Scheurings Wort zum Samstag: Änderung der Geschäftsbedingungen
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