Zu Annegret Kramp-Karrenbauer wurde schon alles gesagt. Zumindest, was ihren Namen angeht. Aber lange Politikernamen ganz allgemein haben Nachteile. Nicht nur, dass sie in keine Zeitungsüberschrift passen und sie sich kein Wähler merken kann: Die frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller musste sich darüber hinaus einmal anhören, dass es sie im Plenum ihre „halbe Redezeit kostet“, wenn der Bundestagspräsident ihren Namen aufrufe. Die aktuellen Abgeordneten Birgit Malsack-Winkemann (AfD), Ursula Groden-Kranich (CDU), Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne), Birke Bull-Bischoff und Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) können ein Lied davon singen.
Um die karrierehinderliche namensbedingte Redezeit-Schlagzeilen-Einprägsamkeitsproblematik zumindest einzudämmen, hat der Bundestag schon vor 25 Jahren vorgesorgt und 1994 Namensketten aus drei oder mehr Nachnamen in Deutschland verboten. Vor fast auf den Tag genau zehn Jahren, am 5. Mai 2009, hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot bestätigt.
Damals hatte das Ehepaar Frieda Thalheim und Hans-Peter Kunz-Hallstein Beschwerde eingelegt. Frieda Thalheim wollte künftig Frieda-Hans-... nein, Frieda Thalheim-Kunz-Hallstein heißen. Doch das machten die Richter nicht mit. Das Urteil freute vor allem die 1994 für das Gesetz zuständige Bundesjustizministerin. „Die Regelung lässt ausreichend Spielraum und verhindert gleichzeitig lange, unpraktikable Namensketten“, verteidigte die Politikerin mit dem praktikablen Namen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Regelung.