Nach der Verabschiedung des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) durch die CSU-Mehrheit im Landtag, haben gleich mehrere Parteien Verfassungsklagen gegen die umstrittene Neuregelung angekündigt.
„Wir werden selbstverständlich zeitnah vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Novellierung klagen“, kündigt Grünen Fraktionschefin Katharina Schulze an. Schließlich hätten die Grünen als einzige Fraktion im Landtag bereits gegen das bereits im letzten Sommer in Kraft getretene „Gefährdergesetz“ geklagt, das unter anderem eine längere Präventivhaft vorsieht. „Da hat ja schon der erste Dammbruch stattgefunden“, findet Schulze. Die neue Klage soll noch vor der Sommerpause fertig sein. Mit einer Gerichtsentscheidung sei aber wohl nicht vor Herbst 2019 zu rechnen, glaubt Schulze.
Klagen in München und Karlsruhe?
Die SPD will derweil parallel eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wie auch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht durch einen Rechtsexperten prüfen lassen. In München könne dabei die SPD-Fraktion im Rahmen einer „Meinungsverschiedenheit“ selbst klagen. In Karlsruhe müsse dagegen ein von dem Gesetz persönlich Betroffener die Verfassungsklage einreichen, erklärt der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler.
Von der Fraktion beauftragte Juristen prüften derzeit zudem, ob in Karlsruhe ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden könnte, um zumindest Teile des Gesetzes lange vor einem wohl erst in einigen Jahren vorliegenden Urteil unverzüglich außer Kraft zu setzen. „Das Gericht muss dabei nur eine abwägende Prüfung machen: Was wiegt schwerer – die möglicherweise verfassungswidrigen Grundrechtseingriffe bei einer Beibehaltung. Oder die Folgen einer sofortigen Außerkraftsetzung“, erklärt Schindler.
„Drohende Gefahr“ im Fokus der Klagen
Auch die Linke und die FDP haben bereits eigene Klagen angekündigt. Besonders im Fokus der verfassungsrechtlichen Prüfung dürften die polizeiliche Eingriffsrechte auf Basis der neu eingeführten „drohenden Gefahr“ stehen – etwa die Beschlagnahme verdächtiger Post, Zugriffe auf E-Mails in externen Cloud-Speichern oder DNA-Analysen. Kritische Rechtsexperten hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass der Begriff rechtlich zu unklar sei, um damit schwerwiegende Grundrechtseingriffe der Polizei begründen zu können.
Die drohende Gefahr sei sehr wohl an strenge Voraussetzungen gebunden, hält etwa CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer dagegen: „Eine drohende Gefahr liegt vor, wenn die Polizei nachweisen kann, dass Angriffe von erheblicher Intensität und Auswirkung absehbar sind“, erklärte er am Dienstag in der PAG-Debatte im Landtag. Von einem willkürlichen Eingreifen der Polizei könne deshalb keine Rede sein. Die CSU verweist zudem darauf, dass den polizeilichen Maßnahmen fast immer zuerst ein Richter zustimmen muss.