Dass sich allein mit Sprache „Gewalt gegen andere“ ausdrückt, ist oft Ursache, dass tatsächlich Gewalt gegen Mitmenschen geübt wird, die anders zu sein scheinen, ob in Aussehen, Verhalten, sozialem, politischem und religiösem Umfeld – einfach von der erfahrenen Norm abweichend. Wenn Ihr Kommentator das so versteht, dann einverstanden. Leider wirft er die berechtigte Kritik am Verhalten der Corona-Demonstranten mit einem völlig anderen Themenbereich zusammen in den Topf. Wobei anzumerken ist, dass es etwa – wenn meine Informationen stimmen – bei der Anti-Rassismus-Demonstration oder einer Clan-Beerdigung in Berlin gleiche Bilder zu sehen gab, ohne dass daraus ein Leitartikel entstanden ist. Der Autor mischt das oben genannte aber mit seinem verbalen Angriff auf Thilo Sarrazin, nicht frei von eben den genannten sprachlichen Gewaltäußerungen wie „gegen Türken und Araber gehetzt“ und drückt ihm den Stempel als Zugehöriger einer bestimmten „Kategorie“ von Menschen auf, die nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung hätten. Mit der Aussage, dass sich mit Sarrazins Schriften der Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen beschäftigt hat und eingeschritten ist, schlägt der Kommentator mit derselben Keule auf Sarrazin ein, die er im Untertitel seines Artikels für sich in Anspruch nimmt. Man muss mit Sarrazins Aussagen nicht übereinstimmen, vieles daran ist zumindest nicht falsch.
Diethart Konrad, 97437 Haßfurt
„Unverstandene“ in den Sozialen Netzwerken, auch Demonstranten oder Publizisten, die sich nicht an gewisse Regeln halten, berufen sich auf die durch Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes gegebene Meinungsfreiheit. Zu Recht. Aber sie sollten auch weiterlesen. Im Absatz 2 steht nämlich, wo dieses Recht seine Schranken findet! Ohne Regeln und ohne Toleranz ist nun einmal das Zusammenleben vieler Menschen mit vielerlei Meinungen nicht möglich, es würde im Chaos enden.
Walter Schmid, 97422 Schweinfurt