Erwähnenswert wäre noch gewesen, dass beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess 1945/46 ursprünglich 24 Personen angeklagt waren. Doch erschienen bei der Prozesseröffnung im November 1945 nur 21 Angeklagte. Der Leiter der Deutschen Arbeitsfront Robert Ley verübte kurz vor Prozessbeginn Selbstmord. Der ebenfalls angeklagte Rüstungsfabrikant Gustav Krupp von Bohlen und Halbach erwies sich aus gesundheitlichen Gründen als nicht verhandlungsfähig. An seiner Stelle wurde später dessen Sohn Alfried angeklagt und verurteilt. Und Hitlers Parteisekretär und Chef der Reichskanzlei Martin Bormann schließlich konnte in Nürnberg nur in Abwesenheit angeklagt werden, da er bei Kriegsende als verschollen galt. Seine Leiche wurde erst Anfang der Siebzigerjahre bei Ausgrabungsarbeiten in Berlin entdeckt.
Manfred Radina, 97421 Schweinfurt
Zwischen dem 1. und dem 15. Oktober 1946 durften die Angehörigen der Angeklagten den Justizpalast betreten und im Gefängnis die Verurteilten besuchen. Als Mitarbeiterin im Verteidigerstab erinnere ich mich an die achtjährige Edda Göring mit ihren weißen Haarschleifen und ihrem Pepita-Kostümchen. In der Kantine/Bärenschanzstraße sagte das Kind zu Prof. Kraus: „Ich darf meinen Papa noch (so und so oft) sehen.“ In diesen Tagen hielt Hermann Göring den Rechtsanwalt Dr. Bergold (Verteidiger von Martin Bormann in absentia) beim Verlassen des Saales 600 am Arm fest und meinte halblaut: „Die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn zuvor!“ Er nahm sich ja selbst das Leben durch eine Giftkapsel. Da ich in Nürnberg zur Schule ging, weiß ich, dass der Ausspruch von Raubritter Eppelein von Geilingen aus dem Mittelalter stammt. Sein letzter Wunsch war, mit seinem Pferd eine letzte Runde im Burghof zu drehen – und sprang über die Mauer davon. Ein Hufeisenabdruck auf der Mauer erinnert noch heute an diese Episode.
Irmgard Purlein, 97070 Würzburg