Worte reichen nicht
Zum Artikel „Arbeitsrecht: Diözesanrat fordert Taten“ (1.2.):
Wohlwollende Worte reichen nicht, Taten sind erforderlich! Das kirchliche Dienstrecht nicht ändern, sondern anwenden. Potenzielle Täter dort einsetzen, wo sie niemanden belästigen oder gefährden können. Kitas, Kindergärten und Jugendseelsorge sind äußerst sensible Bereiche. Nicht jeder Quertreiber ist geeignet als Religionslehrer, Logopäde oder Hochschulpfarrer. Man braucht weder Täter noch Opfer, sondern eine Kirche ohne Angst. Herr vergib ihnen, denn sie wissen genau, was sie tun. In der Hoffnung auf Jung.
Friedrich Schmidt, 97232 Herchsheim
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