Das Interview ist ein Parforceritt durch die Wahlkampfthemen der Justizministerin und ohne Tiefgang. So klingt ihre Behauptung, „Die Ersetzung des Rassebegriffs im Grundgesetz ist keine Wortklauberei“, wenig überzeugend. Die ergänzende Begründung der Ministerin: „Der Begriff wird heute von vielen Betroffenen als sehr problematisch wahrgenommen“. Es genügt also, dass ein „Betroffener“ sich beleidigt fühlt. Objektive Kriterien? Fehlanzeige! Bei der Festlegung, was eine Straftat gegen Toleranz darstellt, ist mittlerweile der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die Ideologie der Toleranz in Westeuropa dehnt sich immer weiter in die Breite, und auch was die juristische Beurteilung angeht. Großbritannien ist uns auf diesem Weg 20 Jahre voraus. Ein rassistisches Vorkommnis ist dort definiert als „jedwedes Vorkommnis, das vom Opfer oder von irgendeiner anderen Person als rassistisch aufgefasst wird“. Wer spaltet eigentlich unsere Gesellschaft? Derjenige, der immer weitere Zumutungen schafft oder der, der diesem Teufel widersagt?
Heribert Spiegel, 97816 Lohr