Wer ist zuständig?
Zum Artikel „Flüchtlinge: Ist die Region bereit?“ (5.3.):
Mit seiner Forderung, die Lösung des Flüchtlingsproblems einzelnen Kommunen zu übertragen, hat der Autor den Pfad der Besonnenheit verlassen. Geltendes Recht endet nicht an Gemeindegrenzen. Einen „sicheren Hafen“ kann man auch verlassen. Niemand kann Einwanderer wirksam daran hindern, weiterziehen. Wer ist dann für sie zuständig?
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