Das Strafgesetzbuch sieht ausdrücklich vor, dass das Gericht von einer Strafe absehen kann, wenn die Folgen einer Tat den Täter so schwer getroffen haben, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Unter diesen Voraussetzungen kann die Staatsanwaltschaft bereits von einer Anklageerhebung absehen und dem Betroffenen eine Gerichtsverhandlung ersparen. Ich wünsche dem betroffenen Vater, der durch seinen Fehler nicht nur seine beiden Kinder verloren hat, sondern diese und ihre Freunde auch noch als Erster tot auffinden musste, dass sich die Würzburger Justiz dieser in der Praxis sicherlich selten anzuwendenden Regelungen nicht nur rechtzeitig entsinnt, sondern auch die Courage hat, von ihnen Gebrauch zu machen.
Dr. Christian Richter, 97078 Würzburg