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Vernünftige Lösung finden
Zum Artikel "EuGH-Urteil schockt Apotheker" (20.10)
Redaktion
 |  aktualisiert: 13.11.2016 03:42 Uhr
Gilt bei der Versorgung mit Arzneimitteln Europarecht mehr wie deutsches Recht? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem letzten Urteil wieder mal gezeigt, wer Herr im Hause ist. Es geht um Gewährung von Rabatten für rezeptpflichtige Medikamente, die im Versandhandel vertrieben werden. Ausländische Versandapotheken dürfen Ihren Kunden, egal in welchem Land Europas diese zuhause sind, Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel geben. Dies dürfen deutsche Versandapotheken und ortsansässige Apotheken nicht, auch wenn sie dies wollten. Grund hierfür ist der eigentlich lobenswerte Gedanke des deutschen Gesetzgebers, dass die Versorgung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln eine ernst zu nehmende Aufgabe der Apotheken sein soll. Die gewissenhafte Ausübung soll hierbei nicht durch irgendwelchen Rabatt-Wettstreit in Gefahr gebracht werden. In der Vergangenheit haben manche Lebensmittelskandale eine solche Entwicklung gezeigt. Wie kann man eine derartige Ungleichbehandlung zulassen? Entweder man erlaubt auch den deutschen Apotheken Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel zu geben oder man verbietet europaweit den Versandhandel mit – wohlgemerkt – rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Letzteres würde sicher auch der Arzneimittelsicherheit zuträglich sein. Ich freue mich, dass viele Kunden an diesem Thema Anteil nehmen und hoffe, dass der Gesetzgeber den momentan unbefriedigenden Zustand erkennt, den Verbraucherschutz nicht zugunsten marktwirtschaftlichem Wettbewerb opfert und eine für die Patientensicherheit vernünftige Lösung findet.
Helmut Fischer, 97737 Gemünden
 
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