So dramatisch, wie sich das anhört, ist es nicht: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird nicht vom gesamten Einkommen erhoben, sondern nur von dem Teil des zu versteuernden Einkommens, das 56 000 Euro bei Alleinstehenden, beziehungsweise 112 000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten übersteigt. Der Vergleich mit 1965 hinkt doch gewaltig. Damals war der Spitzensteuersatz noch wesentlich höher (deutlich mehr als 50 Prozent), und ein Steuersatz von mehr als 40 Prozent wurde wegen des damals noch viel steileren Verlaufs des Steuertarifs schon recht früh erreicht. Zur Forderung nach einer „großen Steuerreform“: Der Einkommensteuertarif wird schon längst alle paar Jahre an die Steigerung der Lebenshaltungskosten angepasst; und gerade hat es ja für das Jahr 2020 eine spürbare Steuersenkung gegeben. Wie man zu dem Vorschlag der Linken im Bundestag nach einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes für höhere Einkommen steht – das wird je nach politischer Meinung und Einkommenssituation unterschiedlich ausfallen.
Christian Lösch, 97753 Karlstadt