Im Grund dürften gegen diesen Wunsch nicht einmal die Unternehmer etwas haben, denn schließlich gibt es neben der Arbeitszeit auch die Freizeit. Diese dient doch in erster Linie dazu, all die Unmengen produzierter Freizeitgüter und bereitgestellter Freizeitdienstleistungen zu kaufen und zu zahlen. Und welcher Arbeitnehmer würde dies tun, wenn er die Güter und Dienstleistungen nicht auch tatsächlich in Gebrauch nehmen könnte? Der Jahresurlaub, für den die Arbeitgeber nahezu einhellig „Urlaubsgeld“ zusätzlich zahlen, reicht längst zeitlich nicht aus, die Massenproduktion von Home-Mobilen, Sportgeräten, Spielen, Medien . . . an den Mann zu bringen. Da kämen die um einen Tag verlängerten Wochenenden gerade recht. Dass der Arbeitnehmer dann aber keinen Lohn-/Gehaltsabzug will, sondern im Gegenteil eine Lohn-/Gehaltszulage benötigt, versteht sich von selbst. Ein zusätzlicher freier Tag am Wochenende ohne ein kostenpflichtiges Freizeitangebot, also zum Beispiel Wandern, Spazierengehen, auf einer Parkbank sitzen, wäre nach kurzer Zeit jedem unsäglich langweilig. Die Sehnsucht nach einer Rückkehr des fünften Arbeitstages wäre dann eine zwangsläufige Folge.
József Bogár, 97074 Würzburg