Als ich die Seite 4 aufschlug, wurde mir beim Lesen schlecht. Da wird von einer wahrscheinlichen Einstellung des Verfahrens gegen Ex-Bundespräsident Wulff berichtet und kurz darunter gleich darüber, dass „Oma Gertrud“ mit 87 Jahren wegen Schwarzfahrens neun Tage in Untersuchungshaft genommen wurde. Wo ist hier die Verhältnismäßigkeit? Eine alte Frau, die von ihrer spärlichen Rente nicht leben kann, wurde schon einmal zu 400 Euro verurteilt. Herr Wulff hingegen erhält aus Steuergeldern ein ansehnliches „Ruhegeld“, einen Chauffeur sowie Büro inklusive Angestellte. Er hat sich ja nichts vorzuwerfen. Überhaupt, was soll das, wegen ein paar Hundert Euro so einen Aufstand zu machen? Aber die Oma, die soll büßen! So was geht ja gar nicht, einfach schwarzfahren. Man kann nur hoffen, niemals in die Fänge eines der Gerichte zu kommen, die schon lange nicht mehr nach Recht, sondern meist nach Weisungen aus der Politik entscheiden.
Peter Mohr, 97509 Kolitzheim
Nachdem es sich abzeichnet, dass das Verfahren gegen unseren ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff wegen Vorteilsannahme zu einem Freispruch oder zur Einstellung des Verfahrens führt, werden wir staunenden Bürger zusehen müssen, dass die Kosten des Verfahrens sowie der Verteidigung aus unserer Staatskasse zu entrichten sein werden. Das alles, nachdem unser ehemaliger Bundespräsident nach eineinhalb Jahren vom Amt zurücktreten musste. Von einem Bundespräsidenten erwartet man gemeinhin, dass er unserem Volk neben seinen sonstigen Aufgaben beispielhaft Werte vermittelt und diese auch vorlebt. Wie wirkt sich aber ein Mangel an Ehrlichkeit und Verlässlichkeit aus? Ist es nicht auch so, dass mit dem Verlust von solchen Werten ein nicht wieder gutzumachender Schaden angerichtet wurde? Und nehmen wir damit nicht auch in Kauf, dass unser Leben damit ein Stück ärmer geworden ist? In diesem Zusammenhang spielt es für mich in dieser ganzen Gemengelage schon lange keine Rolle mehr, ob sich beweisen lässt, ob Zahlungen für Oktoberfestbesuch, Rechnungen für Nobelrestaurants, Ganzkörpermassagen und Urlaubsreisen von sogenannten Freunden verauslagt wurden. Ärmer werden wir aber in jedem Fall von den finanziellen Folgen dieses Desasters. Bezieht doch ein Bundespräsident nach dem Ende seiner Amtszeit einen Ehrensold von 199 000 Euro pro Jahr. Dazu kommen natürlich die Kosten für sein Ehrenbüro, seinen Ehrendienstwagen und Fahrer. Unsere Politiker konnten sich zumindest aufgrund dieser Erfahrung zu einem Vorschlag durchringen. Der Ehrensold für Alt-Bundespräsidenten soll in Altersbezüge umbenannt werden.
Helmut Renninger, 97508 Grettstadt