Jahrelang schon wäre mein Wunsch: „Weg mit der Kirchensteuer“. Mein Vorschlag: Jeder Arbeitende zahlt statt dessen eine Sozialsteuer und lenkt diese Steuer dahin, wo er sie haben will. In meinem Fall wäre dies weiterhin die katholische Kirche. Für einen anderen ist es vielleicht die evangelische Kirche und für wieder andere ein Pool, der soziale Einrichtungen speist, die ja trotz des Verlassens der Kirche genutzt werden. Sei es nun weiterhin die Nutzung des kirchlichen Kindergartens oder die Beanspruchung eines Krankenwagens, usw. In unserer Zeit ja sogar oft das kirchliche Begräbnis, weil es den Hinterbliebenen doch wichtig ist. Kirchenaustritte des Geldes wegen würde es nicht mehr geben. Im Gespräch mit Bekannten und Freunden wird mir immer bestätigt, dass dies viel gerechter wäre. Mir ist völlig schleierhaft, wieso sich niemand traut, dies zu ändern!
Marlene Fischer, 97450 Altbessingen
Ein wichtiger Grund zur Verärgerung vor allem von Senioren liegt an der jetzt erbarmungslosen, weil steuerlich nicht absetzbaren Kirchensteuerform auf die Abgeltungssteuer. Was bei Lohn- und Einkommenssteuer rechtens ist, gilt einfach nicht auf diese Form der Kirchensteuererhebung. Werden erbitterte Kämpfe um die Abschaffung der 2,5 Prozent des „Solis“ geführt, so sind es jetzt acht bis neun Prozent der Abgeltungssteuer, die an den mühsam ersparten Zinsen gefühlsmäßig besonders für die über 65-Jährigen als zwangsweiser Abzug zehren, der nicht einmal bei der Steuererklärung für einen gewissen Trost sorgen kann. In praktisch allen Publikationen über die jetzige Erfassungsmethode der Kirchensteuer steht kein Wort darüber, dass dieser Einzug in keinem Vergleich zu dem bei Lohn- und Einkommensteuer steht. Erst wenn dies im nächsten Jahr allgemein bemerkt wird, wird eine weitere Welle von Kirchenaustritten auftreten. Das seitherige Abwägen, ob man auf allen Konten gewissensfrei seine Konfession angab und eventuell einen Teil des gesparten Anteils seiner Heimatgemeinde direkt zukommen ließ, entfällt jetzt. Es bleibt unter Umständen nur der Austritt und gleichzeitige Eintritt in eine lose angegliederte Freikirche, die diesen Zwangsobolus nicht mitmacht und lieber auf eine freiwillige Spende zurückgreift, die unglaublicherweise wiederum steuerlich absetzbar ist. Dass eine seitherige gewissensmäßige Teilzahlung der Kirchensteuer weder straf- noch bußrechtlich verfolgt werden kann, steht beziehungsweise fehlt auf einem andern Blatt. Ein Versagen im Hinblick auf die Zustimmung der Landeskirchen zum Recht auf die staatliche Zwangseintreibung ihrer Steuer muss man diesen aber schon einräumen.
Joachim Lutz, 9078 Würzburg
Die verbleibenden 20 Milliarden Euro sollten dem Abbau der Staatsverschuldung dienen. Nicht die Kirchensteuer ist unser größtes Steuerproblem, sondern es ist ein total verkorkster Einkommensteuertarif.
Franz Gebhart, Rupprechtstr. 11, 97769 Bad Brückenau
Franz Gebhart, Rupprechtstr. 11, 97769 Bad Brückenau
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Gebhart