Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt worden ist, gelten als ausreisepflichtig. Sie haben dann bis zu zwei Wochen Zeit, um mithilfe eines Anwalts gegen den Asylbescheid zu klagen. Tun sie das nicht, droht die Abschiebung. Mit dem bayerischen Asylplan wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen, das zu einer zügigen und konsequenten Abschiebung führen soll. Gleichzeitig hat sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann aber auch dahingehend geäußert, dass die Weiterführung der Pflegehelferausbildung von Asylbewerbern ab sofort auch nach Ablehnung des Asylantrags möglich sei. Zur Begründung führt er darin wörtlich aus: „Die Pflegehelferberufe in unserer Gesellschaft werden immer wichtiger, wir suchen händeringend Fachkräfte. Daher ist es nur vernünftig, wenn wir engagierten Flüchtlingen, die sich in einer solchen Pflegeausbildung befinden, eine Perspektive geben.“ Bei solch hehren Worten stellt sich schon die Frage, warum es zu dem Vorfall in Erlenbach am Main kommen konnte. Hätte die Schulleiterin nicht so schnell und nachdrücklich unter Einschaltung von Ex-Landtagspräsidentin Barbara Stamm gehandelt, wäre der 22-Jährige dem konsequenten und zügigen bayerischen Abschiebeverfahren zum Opfer gefallen. Vollkommen unverständlich ist mir allerdings die Mitteilung des Innenministeriums zu diesem Abschiebevorfall, dass man sich grundsätzlich nicht zu Einzelfällen äußere. Für den Betroffenen ist eben sein Fall ein Einzelfall. Diese Stellungnahme zeugt von einer nicht nachvollziehbaren Ignoranz und Arroganz.
Hermann Geßner, 97505 Geldersheim