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Statements bedürfen einer Einordnung
Zum Artikel "Die Folie, die fantastisch viel kann" (5.12.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 20.12.2020 02:14 Uhr

Die Forschungsergebnisse verdienen allen Respekt und sind begrüßenswert, weil die biologisch abbaubaren Werkstoffe (BAW) aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellt sind, d.h. fossile Rohstoffe eingespart werden. Aber leider kann man die in dem Artikel getroffenen Statements nicht unkommentiert lassen bzw. bedürfen einer Einordnung.

„Verpackungsmaterial soll kompostierbar werden“! Offensichtlich unter der Annahme die so beschaffenen Verpackungen der getrennten Erfassung über die Biotonne, und anschließend dem System der Bioabfallbehandlung zuzuführen (Lenkungsfunktion). Dies muss aber unbedingt vermieden werden, um die Qualität der erzeugten Komposte und deren Vermarktbarkeit sicher zu gewährleisten, damit dieses bestehende Recyclingsystem nicht gefährdet wird.

Die Bezeichnung „kompostierbar“ ist in diesem Zusammenhang irreführend, weil der biologische Abbau innerhalb von sechs Monaten und dann auch nur zu 90 Prozent erfolgt. In den üblichen technischen Kompostierungsanlagen wird aber aus Kostengründen ein möglichst kurzer - technisch unterstützter - Abbauprozess durchgeführt, der zu einem optisch fremdstofffreien Endprodukt führen muss.

Aufgrund von unvollständigem Abbau befinden sich Bruchstücke > 1 mm dieser Werkstoffe nach Abschluss des Kompostierungsprozesses (4-6 Wochen) im verkaufsfertigen Produkt, die als Fremdbestandteile gewertet würden und damit zu einer Aberkennung im Gütesicherungssystem führen und so eine Anwendung als Düngemittel (Nährstoffrecycling) und Boden Verbesserer (Humusaufbau) verunmöglichen.

In Deutschland ist die Entsorgung von Verpackungs-Produkten aus BAW auf dem Weg der biologischen Abfallbehandlung (Kompostierung) aus guten Gründen unzulässig (Bioabfall- und Düngemittelverordnung).

Deshalb sollten diese Produkte ausschließlich dann Verwendung finden, wenn nach der Nutzungsphase des Produktes ein bestimmungsgemäßer Verbleib in der Umwelt vorgesehen ist (z.B. Mulch Folien in der Landwirtschaft und Gartenbau), oder in Materialien, die bei irrtümlicher oder fahrlässiger Entsorgung in die Umwelt diese weniger stark belasten als konventionelle Kunststoffe (z.B. to-go-Behälter, Eisstiele u.Ä.).

Karl Dormann, 97234 Reichenberg

 
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