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Sich objektiv kundig machen
Zum Leitartikel „Polizeiaufgabengesetz hat auch sinnvolle Regelungen“ (17.5.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 02.04.2019 09:57 Uhr

Der Autor hat auf den Punkt gebracht, worum es bei der Diskussion um die Neuerungen im Polizeiaufgabengesetz geht. Treffend hat er auch dargelegt, dass das Geschrei vieler Staatsgegner eine Menge an unwahren Behauptungen enthält, zu welchem Zweck auch immer. Man sollte sich einmal die Mühe machen und Anhänger der „No PAG“-Anhänger nach ihrem Rechtswissen um das Polizeiaufgabengesetz (PAG) fragen. Man würde wohl feststellen, dass viele fadenscheinigen Behauptungen von Parolenschreiern nachrennen, ohne sich objektiv kundig gemacht zu haben. Zugegeben, die Neuerungen im PAG sind für den Laien schwer verständlich. Man sollte diesen Schreiern einfach nicht glauben, dass viele Polizeibeamte und der Staat es nur auf die Ausforschung der Privatsphäre abgesehen haben. Polizeibeamte haben noch genug andere Aufgaben und sind sehr froh, wenn sie Einzelfälle in ihrer Arbeit nicht nach der Generalklausel des Artikel 11 PAG (drohende oder konkrete Gefahr) entscheiden müssen.

Georg Güntner, 97346 Iphofen

 
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