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Religion mit Tradition vermischt
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Kopftuchverbot:
reda
 |  aktualisiert: 22.03.2015 20:19 Uhr

Das BVG hat seine eigene Entscheidungen über Bord geworfen. Ich habe Schwierigkeiten, diese Entscheidung ohne nähere Begründung zu akzeptieren. Hier vermischt das BVG Religion mit Tradition, wie schon vorher in Bereichen wie Schächtung und Beschneidung. Das Kopftuch hat im Rahmen des Patriarchats in der Religion an Bedeutung gewonnen, da hierdurch die Frau möglichst asexuell im täglichen Leben in Erscheinung treten soll. Ich habe nichts dagegen, wenn Frauen selbstbestimmt über ihre Kleidung entscheiden, um nicht zu sexuellen Objekten zu werden. Aber hierzu zählt mit Sicherheit nicht das Kopftuch. Heute tragen zum Teil die Männer längere Haare als die Frauen. Die Haartracht ist heute kein Ausdruck mehr von Sexualität. Welchen Sinn hat also heute noch das Kopftuch? Mit Religion hat das mit Sicherheit nichts zu tun. Oder ist es doch gewollter Ausdruck einer Religion, die die Sharia anerkennt und alle staatliche Gewalt ihr unterordnet? Toleranz ja, – aber nicht so.

Bernd Pallien, 97657 Sandberg

 
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