Der dreiköpfige Senat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat perfekt das Vorliegen der ganz engen Voraussetzungen des Kirchenasyls geprüft. Die Prüfung bezog sich darauf, ob der Benediktinermönch nicht nur seinem christlichen Gewissen gefolgt ist, sondern auch die Voraussetzungen des staatlichen Dossier-Verfahrens eingehalten hat. Das hat der Ordensbruder punktgenau. Deswegen, und nur deswegen, konnte und durfte er sich auf seine christlichen Grundüberzeugungen berufen, als er den rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber nicht aus der Kirche verwiesen, sondern geduldet hat. Das BayObLG hat den Sachverhalt in seinen Verästelungen subsumiert und in bester juristischer Manier christliche Grundwerte und staatlichen Gesetze, und damit Recht und Humanität vereint.
Wolfram Salzer, 96465 Neustadt