zurück
Nicht nur als Ordnungswidrigkeit einstufen
Zum Artikel "Spahn: Pseudo-Therapien verbieten" (12.6.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 23.06.2019 02:11 Uhr

Die Idee, diese trügerischen Pseudo-Therapien endlich zu verbieten, kam leider nicht vom dafür zuständigen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) selbst, sondern von den Grünen, die bereits im März einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt hatten. Nun jedoch will Spahn „schnell“ handeln. Seine im März als Reaktion auf diesen Entwurf eingesetzte Expertenkommission sowie die (begleitende) Magnus-Hirschfelder-Stiftung hatten als Ergebnis ihrer Untersuchung circa 1000 Fälle von Pseudo-Therapien im Jahr festgestellt. Dass die Stiftung von „Tausenden Fällen pro Jahr“ ausgeht, trifft demnach nicht zu. Nichtsdestoweniger ist diese vorgesehene gesetzliche Regelung längst überfällig. Es geht allerdings nicht an, solche Handlungsweisen als „Ordnungswidrigkeiten“ einzustufen. Sollte es zutreffen, dass Mediziner diese „Behandlungen“ unter anderen „fälschlichen“ Bezeichnungen mit den Krankenkassen abrechnen, wäre das eindeutig als Betrug zu werten. Ein solcher Betrug würde unter das Strafgesetz fallen.

József Bogár, 97074 Würzburg

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bundesgesundheitsminister
CDU
Gesetze
Gesetzentwürfe
Jens Spahn
Krankenkassen
Strafgesetze
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top