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Nicht dem hohen journalistischen Anspruch gerecht geworden
Zum Leitartikel "2G für Teenager ist ungerecht und unsozial" (15.12.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 20.12.2021 02:22 Uhr

Die Unterüberschrift des Leitartikels wirft dem Freistaat Bayern bzw. der ihn führenden Staatsregierung wörtlich vor, die ab Januar beabsichtigte Regelung „2G für Teenager“  e r p r e s s e  Eltern. Mit Ihrer Wortwahl postulieren Sie unverblümt, die  Staatsregierung begehe eine schwere Straftat. „Erpressung“ ist nämlich nämlich gemäß Paragraf 253 StGB ein Delikt, das, wenn sich zu ihrer Begehung mehrere Personen zusammenschließen, als Verbrechen zu bewerten ist (vergleiche Paragrafen 253, 12 StGB). Dass im Kontext schon definitionsgemäß nicht von „Erpressung“ gesprochen werden kann, weil dieser Straftatbestand  fremdes Vermögen schützt, sei nur am Rande angemerkt.

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