„Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse hat sich für diese Generation ohnehin erledigt. Ich vermisse die Schuldenbremse überhaupt nicht“, so die Meinung des Herrn Werneke am Ende des Gesprächs, das diese Zeitung mit ihm geführte wurde. Nur zur Klarstellung: Die im Artikel 115 GG verankerte Schuldenbremse hat sich durch den mit Mehrheit der anwesenden Abgeordneten des deutschen Bundestages am 25.3.2020 gefaßten Beschluß keineswegs erledigt, sondern es wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie die im Art. 115, Absatz 2, Satz 6 GG, vorgesehene Notfallsituation festgestellt. Zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen in dieser Notfallsituation, beschloß der Bundestag eine zusätzliche Kreditaufnahme, die die im Artikel 115 GG festgelegte Regelgrenze um 99,75 Mrd. EUR überschreitet.
14 TAGE GRATIS testen
- Alle Artikel in der App lesen
- Bilderserien aus Mainfranken
- Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
- Jederzeit monatlich kündbar