„Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse hat sich für diese Generation ohnehin erledigt. Ich vermisse die Schuldenbremse überhaupt nicht“, so die Meinung des Herrn Werneke am Ende des Gesprächs, das diese Zeitung mit ihm geführte wurde. Nur zur Klarstellung: Die im Artikel 115 GG verankerte Schuldenbremse hat sich durch den mit Mehrheit der anwesenden Abgeordneten des deutschen Bundestages am 25.3.2020 gefaßten Beschluß keineswegs erledigt, sondern es wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie die im Art. 115, Absatz 2, Satz 6 GG, vorgesehene Notfallsituation festgestellt. Zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen in dieser Notfallsituation, beschloß der Bundestag eine zusätzliche Kreditaufnahme, die die im Artikel 115 GG festgelegte Regelgrenze um 99,75 Mrd. EUR überschreitet.
Darüber hinaus beschloß der Bundestag einen Tilgungsplan, der vorsieht, dass die im Bundeshaushalt 2020, aufgrund der in Artikel 115 vorgesehenen Ausnahmeregelung, aufgenommenen Kredite, ab dem Bundeshaushalt 2023 sowie in den folgenden 19 Haushaltsjahren, in Höhe von jeweils einem Zwanzigstel des Betrages der Kreditaufnahme, der die nach Art. 115 GG zulässige Verschuldung überschritten hat, zurückführt.
Die jährliche Tilgungsrate in den 20 Jahren ab 2023 würde demnach knapp 5,0 Milliarden Euro (ohne Zinsen, von denen heute niemand weiß, ob diese nicht in ein paar Jahren wider Erwarten doch wieder einmal anfallen werden), betragen.
Die nächste Generation der noch steuerzahlenden Menschen in diesem Land, wird sich sicherlich zusammen mit Herrn Werneke freuen, angesichts der unausweichlichen demographischen Entwicklung, auch diese zusätzliche Belastung mit leichter Hand zu schultern, neben anderen, heute voraussehbaren, zusätzlichen Belastungen des Staatsetats, wie z.B. die in Kürze auf uns zu kommende Erhöhung des EU-Beitrags, zu dem unsere Regierung, im Überschwange vergangener hoher Einnahmeüberschüsse aus Steuern, bereits im vorauseilenden Gehorsam Richtung Brüssel signalisierte, dass wir (genau gesagt die Steuerzahler dieses Landes) bereit wären, einen erheblichen, wenn nicht den gesamten Anteil, der wegen des Brexit wegfallenden Beitrags des ehemals großen EU-Partners Großbritannien, zu übernehmen. Von den noch nicht genau definierten und von wem zu tragenden (dreimal dürfen wir raten) Kosten des großartigen „Green Deals“ der neuen EU-Kommission ganz zu schweigen.
Herrn Werneke sei darüber hinaus ein Blick auf die aktuellen Salden im Target 2-System der EZB empfohlen, dort beträgt der Bestand an mindestens zweifelhaften Forderungen, ehrlicher gesagt, uneinbringbaren Forderungen der deutschen Bundesbank über 800 Milliarden Euro zum Ende Februar 2020. Dem stehen zinslose und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Notenbanken, vor allem der Länder der Eurogruppe aus Südeuropa, gegenüber. Auch dieser Forderungsausfall, z.B. nach dem Verlassen eines großen Mitglieds der Eurogruppe oder nach einem Euro-Crash, wäre dann Angelegenheit des deutschen Steuerzahlers.
Roland Wolfrum, 97526 Sennfeld