Es ist zu begrüßen, dass wir eine unabhängige Justiz haben, die in dem leidigen Verfahren, das sich seit 3 Jahren hinzieht, durch das Landesarbeitsgericht rechtskräftig festgestellt hat, dass beim Erwerb des Erbachshofes der angeklagte SBW- Geschäftsführer Otmar F. keine unangemessenen Vorteile dem Künstlerehepaar zugeschanzt hat.
Vorgeschichte: Da haben wir mit dem Erbachshof ein Spekulationsobjekt des Bistums, das 12 Jahre ohne Sanierung vor sich hindämmerte und in einem ziemlich maroden Zustand an das Künstlerehepaar verkauft wurde. Der Bildhauer Mehler ist inzwischen in die erste Liga der deutschen Bildhauer aufgestiegen, was nicht zuletzt die laufende Ausstellung von 18 Großskulpturen auf dem Campus der Goetheuniversität in Frankfurt am Main zeigt. Aufgrund seiner zahlreichen Ausstellungen im Ausland ist er auch international anerkannt.
Ja das Künstlerehepaar ist bienenfleissig und hat auch auf dem Kunstmarkt großen Erfolg. Daher mussten und konnten sie neben dem Kaufvertrag den Erbachshof gründlich sanieren. Die komplette Haustechnik musste neu gemacht werden und das Dach war undicht. Das Ganze hat viel Geld gekostet. Insofern war der Erbachshof nun wirklich kein Schnäppchen.
Der weitere Vorwurf des Bistums lautet, Otmar F. hätte neben dem Barbetrag nicht ein Drittel des Kaufpreises zinslos stunden dürfen. Seit der Zinspolitik der EZB mutet diese Auffassung etwas kurios an. Welcher Sparer bekommt heute noch Zinsen für seine Einlagen? Im Gegenteil bei größeren Summen muss der Beteiligte noch Strafzinsen für sein Guthaben zahlen (FAZ vom Sonntag 8.08.21)
Als Jurist weiß ich, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) viele Kombinationen der Vertragsgestaltung für zulässig hält, so lange sie nicht sittenwidrig sind. Gerade dies ist hier nicht der Fall.
Nach der Sanierung war der Skulpturenpark des Erbachshofes 2018 ein entdeckenswerter Außenort der Landesgartenschau Würzburg mit öffentlichen Führungen. Zudem wurden noch vor der Pandemie 4 Musikveranstaltungen, 2 international bestückte Kunstausstellungen und ein Eröffnungsfest für den 30. Kulturherbst durchgeführt.
Fazit: Anstatt kleinlich von Seiten des Bistums über vermeintlich entgangene Gewinne zu jammern, sollte man sich freuen, dass die Beteiligten mit dem Erbachshof ein in die Öffentlichkeit ausstrahlendes Kunstprojekt für die Zukunft geschaffen haben, das großen Beifall verdient.
Wolfgang Hülsen, 65812 Bad Soden