Eine Geldstrafe, die aufzubringen ist, ein zusätzliches Jahr Fahrverbot – soll heißen, dass theoretisch bis Ende 2020 wieder mit dem Verurteilten Niclas H. im Straßenverkehr zu rechnen ist? Ein wenig schauspielerisches Talent und der passende Gutachter, und dann wird's schon nicht so schlimm? Das Urteil zeigt einmal mehr die von Schlupflöchern durchsetzte Gestalt des hiesigen Rechtssystems und ist ein fatales Signal an alle Autofahrer, nicht nur gleichaltrige Fahranfänger. Es bleibt zu hoffen, dass die Führerscheinstelle in einem Jahr bei dem jetzt noch entlastenden „Alkoholproblem mit depressiven Episoden“ ebenso unnachgiebig und hart prüft und handelt, wie sie es bei nichtigeren Vergehen zu tun pflegt, und Herrn H. so lange wie möglich aus dem Verkehr zieht.
Michael Koch, 97332 Volkach
Ich frage mich, was ist das für eine Rechtssprechung im Fall Theresa. Wiederum hat ein fragliches Gutachten einen Prozess entschieden, der für uns Normalos nur Kopfschütteln bereitet. Die Trunkenfahrt mit Todesfolge kann man so interpretieren, jeder Besoffene hat einen Freibrief – egal, welche Untaten er begeht, es gibt eh nur eine Geldstrafe statt Gefängnis. Dieses Skandalurteil fußt auf einem psychiatrischen Gutachten, man muss sich fragen, wer entscheidet künftig im Gerichtssaal, der Richter ist nur Handlanger des Gutachters. Man verliert langsam das Vertrauen in die deutsche Justiz.
Eberhard Ziegler, 97084 Würzburg
Ich fühle mich „beschissen“! Lässt du rund 2000 Schweine „verrecken“, gehst du straffrei aus. Eine Sauerei! Fährst du „stockbesoffen“ jemanden „über den Haufen“ und haust ab, sagst, wie dir das alles leid tut und zahlst gerade mal 5000 Euro! Aha, ich verstehe: Du brauchst nur einen wohlwollenden Sachverständigen, der sich ganz offensichtlich mit Vollräuschen auskennt, und einen Richter, der sich bei seinem Urteil nicht wohlfühlt! Das nennt man dann wohl Täterschutz! Wie müssen sich erst die Angehörigen des Opfers fühlen? Wieso soll ich eigentlich noch „stolz“ auf unsere ach so „gerechte“ Gerichtsbarkeit sein?
Gerd Rosenbaum, 97218 Gerbrunn