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Man sollte bereits geltende Gesetze anwenden
Zum Artikel "EU will Obergrenze für Bargeld-Zahlungen" (12.5.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 24.05.2021 02:15 Uhr

Die Behauptung, dass Deutschland Zahlungen mit Bargeld in unbegrenzter Höhe erlaubt, entspricht nicht den Tatsachen. Gibt es doch 
umfangreiche Überwachungs- und Meldepflichten im seit 25.10.93 geltenden 
Geldwäschegesetz (GwG). Darin sind für die Finanzindustrie (Banken usw.) 
Steuerberater, Spieleanbieter, Immmobilienmakler und mit Einschränkungen 
bei Notaren auch die Bargeldzahlungen reglementiert. Auch sind 
Bargeldtransaktionen an deutschen Bankschaltern kaum mehr möglich, meist 
kostenpflichtig und ab 15 000 Euro dem Finanzamt anzeigepflichtig. 
Selbst bei kleineren Bartransaktionen besteht bei Geldwäscheverdacht 
unter Strafandrohung eine Meldepflicht. Zoll und Bundespolizei sind 
verpflichtet, an der Grenze oder am Flughafen Bargeld und 
gleichgestellte Zahlungsmittel von 10 000 Euro oder mehr anzuzeigen. In 
oder aus dem EU-Wirtschaftsraum zu verbringendes Bargeld von über 10 000 
Euro ist seit dem 15.06.2007 vorher schriftlich anzumelden (Verordnung 
EG 1889/2005). Zudem erfolgte bereits durch die Abschaffung der 500 
Euro-Banknote eine weitere Einschränkung im Bargeldverkehr.

Brüssel verweist mit der Absicht, generell für Bargeldzahlungen eine 
Obergrenze von 10 000 Euro einzuziehen darauf, kriminellen 
Organisationen den Bargeldverkehr zu erschweren. Aber wie wäre es, wenn 
stattdessen die bereits geltenden Gesetze angewandt würden? Stattdessen 
akzeptiert die EU die weltweite anonyme mehrwertsteuerbefreite Bezahlung 
mit Kryptowährungen über das Internet oder Darknet. So ist z.B. der 
Bitcoin mit einem Gesamtgegenwert von mittlerweile über 1 Billion 
US-Dollar von vielen Firmen als Gegenwert akzeptiert und gilt in der EU 
als offizielles Tauschmittel (Richtlinie 2018/843 EU). Damit sind 
bequem, anonym und ohne Landesgrenzen große Beträge transferierbar. Dass
kriminelle Gelder in Offshorefirmen und Steueroasen verwaltet werden, 
ist auch im Brüssel kein Geheimnis.

Wozu dient also dieser Vorstoß? Die geplante weitere Einschränkung von 
Bartransaktionen würde in jedem Fall die Einführung von Negativzinsen 
ermöglichen. Sollte dies wie bereits mehrfach angedeutet in Erwägung 
gezogen werden, sind die deutschen Sparer um einen weiteren Teil ihrer 
Ersparnisse beraubt.

Helmut Renninger, 97508 Grettstadt

 
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