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Man muss die Zahlen näher beleuchten
Zum Artikel "Teure Staatsdiener a. D. " (17.5.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 30.06.2016 04:13 Uhr
In diesem Artikel wurden leider wieder nur Zahlen verglichen, ohne diese vorher genau zu hinterfragen. Ich stelle die Zahlen keinesfalls in Frage, um aber diese aber zu verstehen, muss man sie näher beleuchten. Beginnen möchte ich mit der Zusammensetzung der Beamtenschaft. Ca. 25 Prozent der Beamtinnen und Beamten sind dem gebräuchlichen Begriff höheren Dienst zuzuordnen. D.h. sie haben den akademischen Abschluss Master bzw. verfügen über ein zweites Staatsexamen, über eine Promotion oder einen noch höheren Abschluss. Hierzu zählen z.B. die Gymnasiallehrer, Juristen, Professoren, Ärzte usw. Weitere 50 Prozent haben einen akademischen Abschluss in der Verwaltung bzw. als Bachelor, den alten Abschluss Dipl. Ing. (FH) usw. Auch einige Lehrergruppen finden sich im gehobenen Dienst. Dem einfachen und mittleren Dienst gehören die restlichen 25 Prozent an. Wobei hier nur ein kleiner Prozentsatz dem einfachen Dienst zuzuordnen sind. Hier finden sich z.B. in der Technik die Facharbeiter. Beim mittleren Dienst ist für den Bereich der Technik ein Abschluss als Meister oder Techniker erforderlich.
75 Prozent der Beamtinnen und Beamten haben also ein Studium absolviert, sicherlich ein höherer Prozentsatz als bei den Beitragszahlern im Rentenbereich. Deshalb ist es dann auch nicht verwunderlich, wenn im Mittel die Pension höher liegt als im Rentenbereich.
In den 50er Jahren wurde von der Besoldung ein bestimmter Prozentsatz abgezogen für die spätere Pension. Dieser Prozentsatz wurde durch mehrere Reduzierungen der Besoldungserhöhung um 0,2 Prozent weiter erhöht. Da dies bei allen Beamtinnen und Beamten vollzogen wurde, also auch bei denen, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, erhalten auch diese entsprechende Pensionen. Bei vergleichbaren Berufsgruppen in der freien Wirtschaft wird der Beitragssatz bei der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Auch die oft nicht unerheblichen Betriebsrenten werden beim Vergleich außer Acht gelassen.
Weiterhin fallen auch im Alter hohe Kosten für die Krankenversicherung an. Diese erreichen meist einen Betrag von 300 Euro, war die Ehepartnerin/der Ehepartner nicht berufstätig, kann dies leicht bis zu 500 Euro betragen. Auch sind die Pensionen voll zu versteuern. Alle diese Punkte und weitere sind in einer Broschüre „Die sieben Irrtümer zur Beamtenversorgung“, zusammengestellt (abrufbar im Internet).
Zum Abschluss möchte ich noch auf folgendes hinweisen. Ich wurde vor über 27 Jahren belächelt als ich von der freien Wirtschaft in den öffentlichen Dienst wechselte. Beim Einkommen hatte ich damals Einbußen von mehr als 35 %. Auch heute bin ich noch ein ganzes Stück entfernt von den Einkommen in der freien Wirtschaft. Ich hadere nicht damit, ich wusste auf was ich mich einlasse. Aber ich finde es absolut unfair immer nur punktuell die Dinge zu betrachten, ohne das Ganze in den Blick zu nehmen. Mit gleicher Ausbildung über das ganze Berufsleben und dem Ruhestand hinweg betrachtet, wird es sicherlich keinen großen Unterschied im Lebenseinkommen geben.
Wolfgang Kübert, 97267 Himmelstadt
 
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