zurück
Kirchliches Dienstrecht ist durchaus sinnvoll
Zum Artikel „Konfession nicht immer erforderlich“ (18.4.) über das kirchliche Arbeitsrecht:
Redaktion
 |  aktualisiert: 05.05.2018 02:39 Uhr

Ein eigenes kirchliches Dienstrecht ist durchaus sinnvoll. Ein katholischer Priester muss natürlich katholisch sein und ein evangelischer Pfarrer evangelisch. Kindergärtnerinnen in kirchlichen Häusern müssen zumindest einer christlichen Konfession angehören, da sie ja dort die Kinder im christlichen Glauben erziehen sollen. Bei den Pflege- und erst recht bei den Putzkräften spielt die Kirchenzugehörigkeit natürlich keine solche Rolle, wiewohl man auch hier zunächst Kirchenmitglieder berücksichtigen sollte. Da geht es um Solidarität mit den Glaubensgeschwistern. Auch sollte die Kirche die Möglichkeit haben, Mitarbeitende zu entlassen, die sich in rassistischen Gruppen engagieren. Da geht es um die Glaubwürdigkeit der Kirche. Die sexuelle Orientierung sollte aber keine Rolle bei Einstellungsgesprächen spielen. Über das Recht, in kirchlichen Häusern zu streiken, sollten wir offen diskutieren. Was für eine Köchin akzeptabel ist, muss es nicht für einen Pfarrer sein.

Christian Fuchs, 91468 Gutenstetten

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Christian Fuchs
Evangelische Kirche
Recht des Öffentlichen Dienstes
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top