Unbedingt genannt werden sollte die Nationalität (und ggfs. die Religionszugehörigkeit) aber auch in all den Fällen, in denen bei der Tat ein politisches oder religiöses Motiv nicht ausgeschlossen werden kann. In solchen Fällen sind in der Regel Herkunft, Erziehung und Lebensumfeld ausschlaggebend für das Begehen der Straftat. Um die richtigen Konsequenzen daraus zur künftigen Vermeidung dieser Straftaten ziehen zu können, ist deshalb die Kenntnis dieser Umstände unbedingt erforderlich. Es liegt deshalb unter allen Umständen im öffentlichen Interesse, dass bei politisch, religiös (und auch bei fremdenfeindlich und antisemitisch) motivierten Straftaten Nationalität und Herkunft des Verdächtigen durch die Medien bekanntgemacht werden! Dass dann vielleicht bestimmte ethnische oder religiöse Minderheiten sich diskriminiert fühlen könnten - darauf kann im Interesse der erfolgreichen Verhinderung solcher künftigen Straftaten keine Rücksicht genommen werden.
Christian Lösch, 97753 Karlstadt