Die Idee zu Ihrem mehrseitigen Teil anlässlich des 70-jährigen Inkrafttretens des Grundgesetzes war hervorragend. Nur sollte bei einem derartigen Anlass auch besondere journalistische Sorgfalt gewährleistet sein. Dies war leider nicht durchgehend der Fall. In der Sonderbeilage befand sich neben der Galerie der Bundeskanzler der Republik auch der Artikel „Wegmarken der deutschen Geschichte“ mit dem Untertitel „Wunder von Bern, Studentenbewegung und Wiedervereinigung“. Hier bekommt der Leser dann ein Bild des „Wunders von Bern“, der Wiedervereinigung mit fröhlichen Menschen auf der Berliner Mauer sowie zwei Bilder von Terroranschlägen der 70er Jahre gezeigt, nämlich den Überfall durch Palästinenser auf die Olympischen Spiele in München sowie das RAF-Foto von Hans Martin Schleyer. Sollen diese beiden Fotos die Studentenbewegung illustrieren? So wird die Presse nicht ihrer Funktion als „vierte Gewalt“ in einer Demokratie gerecht, oder in leichter Abwandlung Ihres Themas: So geht Demokratie – nicht.
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