Nun wurde von der deutschen Justiz das letzte Wort in puncto Entschädigung für den Kindesmörder Magnus Gäfgen gesprochen. Dass es grotesk und unerträglich ist, einem derart brutalen Verbrecher ein „Schmerzensgeld“ zahlen zu müssen wegen des verzweifelten Versuchs, unter Überschreitung der polizeilichen Befugnisse das Leben seines Opfers retten zu können, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Die Rechtsprechung kann sich auch ad absurdum führen. Das sehe ich im Hinblick auf den Spruch des EU-Menschenrechtsgerichtshofs, der von dem Mörder angerufen wurde. Auf jeden Fall wirft sich mir die Frage auf, wie das mit dem staatlichen Ankauf geklauter Daten ist, ohne dabei der Steuerflucht das Wort reden zu wollen. Handelt es sich dabei nicht um Hehlerware? Wie zu vernehmen war, sehen das etliche Juristen als legal an. Offenbar heiligt hier eher der Zweck die Mittel, als wenn um das Leben eines kleinen Jungen vermittels – sagen wir – „seelischer Grausamkeit“ gegenüber dem armen Verbrecher gerungen wird.
Klaus Kunkel, 97437 Haßfurt