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Gericht sollte alsbald die Zusammenhänge dieses ungewöhnlichen Vorgangs aufklären
Zum Artikel "Wie weit der Finanzskandal im Bistum aufgeklärt ist" (18.5.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 04.06.2021 02:16 Uhr

Auch nach der Lektüre dieses Artikels bleibt auf Seiten eines verständigen Lesers ungläubiges Staunen. Dass der Geschäftsführer der SBW GmbH  tatsächlich eigenmächtig, man muss  beinahe sagen: in „göttlicher Allmacht“,  den außergewöhnlichen Immobilienverkauf ohne Absprache und Zustimmung  mit anderen Verantwortungsträgern des St. Bruno-Werks über die Bühne gebracht hat, ist bislang nicht überzeugend vermittelt. Denn dass der im Immobiliengeschäft versierte Geschäftsführer in Sachen Erbachshof nicht das Gesamtgrundstück veräußert, sondern grundlos allein das Filetstück extrahiert, mit der Folge, dass die verbleibenden Grundstücksteile ungleich schwer zu veräußern sind, widerspricht den Erwartungen an einen seit zwei Jahrzehnten in dieser Führungsfunktion erfahrenen Fachmann. Und dass auch  für dieses wertvolle Kernstück  ein durchschnittlicher Preis erlöst und selbst dieser Erlös nur zu Teilen in Geld eingefordert wurde und ein erheblicher Teil in den vom Erwerber bereit zu stellenden  Kunstgegenständen zu erbringen ist, entspricht kaum den üblichen Geschäftsgepflogenheiten und bedarf einer vernünftigen Erklärung. Die Zähigkeit, mit der die Diözese eine über drei Jahre währende  „gründliche Aufarbeitung“ und  Aufklärung dieses Sonderfalls verteidigt, erstaunt umso mehr. Ob es denn  überhaupt zu einer Verfolgung der Anklage durch das Landgericht kommt, scheint noch offen. Allein schon in unserem Interesse als Kirchenmitglieder und -steuerzahler wäre es sehr zu wünschen, dass das Gericht alsbald die Zusammenhänge dieses ungewöhnlichen Vorgangs aufklärt, und der vermeintliche Delinquent bei Unschuld freigesprochen oder bei Straffälligkeit verurteilt wird -  nicht aber, dass die Affäre etwa verfahrensverkürzend mit einem müden Vergleich zuende gebracht wird.

Gunter Bauer, 97084 Würzburg

 
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