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Fachliche und soziale Inkompetenz der SPD
Zum Artikel "Die Grundrente kommt mit Abstrichen" (8.2.)
Redaktion
 |  aktualisiert: 23.02.2020 02:10 Uhr

Die Grundrente ist jetzt endgültig vereinbart worden. An einem einfachen Beispiel lässt sich leicht erkennen, wie ungerecht und unsozial sie ist. So erhält Rentnerin A nach 35 Jahren mit 40 % vom Durchschnittseinkommen (aktuell ca. 15 600 Euro) eine Rente in Höhe von 463 Euro. Dabei hat sie z.B. bei einem Stundenlohn von 25 Euro gerade einmal 12 Stunden/Woche gearbeitet und kommt insgesamt auf ca. 22 000 geleistete Arbeitsstunden. Ihr Mann hat eine Rente von 1487 Euro. Gesamtrente damit: 1950 Euro. Zusätzlich erhält sie künftig 405 Euro Grundrente. Da beide noch rüstig sind, arbeiten sie steuerfrei als Minijobber/in für je 450 Euro und kommen so auf ein Monatseinkommen von 3255 Euro. Sie wohnen im schuldenfreien Eigenheim und haben im Depot einige Sicherheiten hinterlegt. Dagegen hat die alleinstehende Rentnerin B nach 32 Jahren bei einer 40- Stundenwoche und einem Stundenlohn von 10 Euro ein aktuelles Jahreseinkommen von 20 800 Euro erzielt und damit einen Rentenanspruch von ca. 705 Euro erworben. Sie verfügt über kein Vermögen, erhält Grundsicherung, also lediglich das staatlich garantierte Existenzminimum, und hat damit genauso viel bzw. genauso wenig zur Verfügung wie jene Rentner/innen, die nie für ihr Alter vorgesorgt haben. Dabei hat sie insgesamt ca. 66 000 Stunden gearbeitet und damit das Dreifache wie Rentnerin A. Grundrente bekommt sie dennoch nicht. Laut SPD vierdient sie für ihre berufliche Lebensleistung keinen Respekt, im Gegensatz zu Rentnerin A. Damit beweist die SPD ihre fachliche und soziale Inkompetenz. Diese verantwortungslose Ungleichbehandlung muss durch das Bundesverfassungsgericht sofort wieder gestoppt werden.

Theo Sauer, 97440 Werneck

 
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Kommentare
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  • J. H.
    Als unverantwortlich würde ich den Inhalt dieses Leserbriefes betrachten. Zum einen unterstellt er der Rentnerin A, dass sie viele Stunden nicht erwerbsmäßig gearbeitet hat und betrachtet nicht, dass sie vermutlich sich in der Zeit für ihre Familie eingebracht hat und lässt ohne Grundrente am Schluss beide Rentnerinnen von der Grundrente nicht profitieren. Auch passt die Gleichung der Gesamteinkünfte nicht, wenn Rentnerin A zusätzlich einen Minijob hat und Rentnerin B nicht...
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