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Eindruck einer Parallelgesellschaft
Zum Artikel „Bischof wollte ein weiteres Gutachten“ (3.3.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 17.03.2017 03:53 Uhr

Das Vorgehen von Bischöfen und Papst in der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen ist ein beredtes Beispiel für die Doppelmoral der römisch-katholischen Amtskirche und ein Armutszeugnis für den demokratischen Rechtsstaat. Der Staat darf sich nicht einmal einmischen, wenn, wie im berichteten Fall, ein Kleriker die Würde eines Menschen auf das Schändlichste verletzt hat. So gesehen herrschen in unserem Lande zum Leidwesen der Opfer sich eklatant widersprechende Rechtsnormen. Da drängt sich der Eindruck von einer Parallelgesellschaft auf, die obendrein noch mit Staatsleistungen und öffentlichen Steuern für verachtungswürdiges Tun belohnt wird. Demnach darf Kirche mit einer Art „christlicher Scharia“ unterhalb rechtsstaatlicher Normen fehlgeleitete Kleriker vor staatlicher Strafverfolgung schützen. Kein Wunder, dass andere Religionsgesellschaften für sich ebensolche Kirchen-Privilegien einfordern. Mit zweierlei Maß im Bereich von Grundrechten zu messen, ist verwerflich.

Frank Stößel, 97299 Zell

 
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