Dr. Lutz lässt in seinem Leserbrief die nötige Klarheit vermissen. Die Gewissensfreiheit ist ein durch unsere Verfassung garantiertes Grund recht, das auch durch Gesetze, Verordnungen oder staatliche Entscheidungen nicht außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden darf. Kirchenasyl war über viele Jahrhunderte ein ungeschriebenes Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, das erst vor wenigen Jahren reglementiert und eingeschränkt wurde. Allerdings wird das Kirchenasyl offenbar nur in Bayern als Straftat eingeschätzt und gerichtlich verfolgt. Wenn im Rahmen eines Kirchenasyls einem Menschen vorübergehender Schutz gewährt wird, dann ist das keine Straftat, sondern ein Akt der Nächstenliebe für besonders bedrohte Menschen. Kirchenasyl dient in keinem Fall einem persönlichen Vorteil des Asyl gewährenden Menschen, sondern ausschließlich bedrohten und gefährdeten Personen. Das Kirchenasyl, das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung als ultima ratio ist, in einem Atemzug zu nennen mit Ehrenmord oder Tötung eines „ungläubigen“ Mannes wie es in diesem Leserbrief geschieht, oder die Gewissenentscheidung der Ordensschwester als Kennzeichen eines Gottesstaates wie dem Iran zu charakterisieren, wird weder den Leiden der betroffenen Frauen noch dem Ringen der Ordensschwester gerecht. Ich bewundere den Mut der Orden oder der Kirchenvorstände, die sich dazu durchringen, einem bedrohten Menschen solchen Schutz zu gewähren.
Dr. Theo Wettach, 97074 Würzburg
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