Es ist eine ganz besonders perfide Gefahr, die durch die zunehmend geforderte und geförderte Digitalisierung für unsere Kinder und Jugendlichen droht. Die Intensivierung polizeilicher Ermittlungen sowie die entsprechende konsequente Strafverfolgung ist nur zu begrüßen. Dennoch darf die Berichterstattung darüber die Wahrheit nicht aus dem Auge verlieren. So wird unter den „Ermittlungen gegen Jugendliche“ die „Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren“ erfasst. Jeder weiß, dass man ab 18 Jahren nicht mehr „Jugendlicher“, sondern „Erwachsener“ ist. Auch dann, wenn „eine 13-Jährige ein pornografisches Medium von sich verschickt“, werden sich die Mitglieder in ihrem „Klassenchat“, sofern sie nicht älter als 13 Jahre sind, auf keinen Fall „strafbar machen“. Denn schuldfähig und damit auch strafbar ist man in Deutschland erst ab 14 Jahren. Ganz besonders fragwürdig halte ich die Behauptung des LKA, dass in Bayern als „typische Tatverdächtige“ „Mittelschüler im Alter von 14 oder 15 Jahren“ angesehen würden. Sind die gleichaltrigen Realschüler und Gymnasiasten, die ganz Braven, die gefeit sind gegen dieses „Cybergrooming“? Und zuletzt: Das unerwünschte Verschicken pornografischer Inhalte kann nicht nur strafbar sein, sondern ist es sogar nach § 184, Abs. 1, Punkt 6 und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Daher ist ein Blick nach Finnland völlig unnötig.
József Bogár, 97074 Würzburg