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Diskussion über Sterbehilfe muss offen und ehrlich geführt werden
Zum Artikel „Kranke Frau auf Verlangen getötet“ (3.3.):
Maria Ebert
 |  aktualisiert: 05.03.2014 20:55 Uhr

Wie oft noch muss ein Mensch straffällig werden, weil er seinem todkranken Lebenspartner den größten Liebesbeweis erbringt und ihn auf dessen Verlangen tötet, um ihn von seinem unerträglichen Leiden zu erlösen? Dass 66 Prozent der Bevölkerung eine aktive Sterbehilfe befürworten, muss für die Politik endlich ein Signal zum Handeln sein! Doch das Vorhaben, die gewerbliche Sterbehilfe zu verbieten, ist der absolut falsche Weg. Des gewerblichen Beistandes zur erlaubten Selbsttötung bedürfte es doch gar nicht, wenn es Todkranken erlaubt wäre, unter ärztlicher Mitwirkung ihr unerträgliches Leiden zu beenden. Es ist inhuman, sie in ihrer Verzweiflung gewerbsmäßigen Sterbehelfern in die Arme zu treiben, anstatt sie in Würde friedlich im Kreise ihrer Familie sterben zu lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diejenigen, die aus ethischen Gründen so vehement gegen die Zulassung der Sterbehilfe eintreten, dies auch dann noch tun würden, wenn sie mit den Qualen der unheilbar Kranken konfrontiert wären oder es sich um ihre eigenen Angehörigen handeln würde. Warum kann man einen Leidenden nicht selbst entscheiden lassen, ob er sein Leiden mit ärztlicher Hilfe beenden oder den Weg des Leidens zu Ende gehen will? Und niemand, auch kein Arzt, soll sich anmaßen dürfen, zu entscheiden, wann das Maß des Leidens für den Todkranken voll ist. Das kann nur der Betroffene selbst tun. Die Diskussion über die Zulassung der aktiven Sterbehilfe muss endlich offen, ehrlich und frei von den Euthanasie-Geschehnissen des „Dritten Reiches“ geführt werden.

Dr. Margot Raps-Hölscher, 97070 Würzburg

 
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