zurück
Die Soli-Falle
Zum Artikel "SPD-Plan zum Soli ist bedenklich" (30.8.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 12.09.2019 02:11 Uhr

Namhafte Juristen bezweifeln die Rechtskonformität einer schlichten Fortsetzung des Solidaritätszuschlages und das möglicherweise zu Recht! Im Solidarpakt II wurde festgelegt, dass den ostdeutschen Ländern in Folge des Solidapakts I, weitere 156,6 Mrd. Euro von 2005 bis 2019 zum Ausgleich der mangelhaften Finanzausstattung zugeführt werden sollen. Diese Zusage wird erneut über den Solidaritätszuschlag finanziert und erlischt endgültig und automatisch zum 31.12.2019. Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz will das offensichtlich nicht wahrhaben und ging noch unlängst von einer schlichten Prolongierung dieser Regelung, offensichtlich nach Gutsherren-Art, aus.

Der Druck der CDU/CSU-Fraktion, der Opposition, der Fachverbände und der Öffentlichkeit auf die Bundesregierung, in diesem Falle hauptsächlich die SPD, generierte jetzt einen Kompromiss, der die Mehrheit im Parlament finden könnte. Ein Großteil der Bundesbürger, allerdings mit einjähriger Karenz zum 31.12.20 wird von der Beitragszahlung befreit. Er suggeriert, dass der Solidaritätszuschlag in der Laufzeit eine gewohnheitsrechtliche Bedeutung erworben hätte und dadurch von Bestand sei. Rechtsgutachtlich wurde dieser Auffassung mehrfach prominent widersprochen. Nicht zuletzt der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vertritt diesen Standpunkt und legt schlüssig und verständlich dar, dass auch nur eine partielle Fortführung des Solidaritätszuschlags verfassungswidrig sei. Das beinhaltet konkludent den Aufschub von einem Jahr!

Die gleiche Auffassung vertritt nun ein Gutachten, das von der CDU/CSU-Fraktion in Auftrag gegeben wurde! Wie immer liegt natürlich der Verdacht nahe, dass die SPD in Wahlkampf-Zeiten Ihrem Klientel demonstrieren will, dass man nun endlich den Vermögenden durch eine „verdeckte Reichensteuer“ an den Kragen gehen will, wohl wissend, dass eine derartige Umsetzung nicht verfassungskonform ist und somit in einer Klageverfahren bestandslos ist! Das checkt der Wähler aber erst dann, wenn er hoffentlich erneut seinen Treueeid geleistet hat! Aber es geht hier nicht um Dummheit, sondern um Vertrauen. Teure Gutachten zur Bekämpfung der Wählerverdrossenheit sind verbranntes Kapital, wenn doch die Wahrheit auf der Hand liegt!

Bernhard Schlögl, 97074 Würzburg

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Beitragszahlungen
Bundesfinanzminister
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hans-Jürgen Papier
Olaf Scholz
Regierungseinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland
Reichensteuern
SPD
Solidaritätszuschlag
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top