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Die Schuld muss erst bewiesen werden
Zum Artikel „Russische Diplomaten ausgewiesen“ (27.3.) und „Moskau kündigt Revanche an“ (28.3.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 18.04.2018 02:36 Uhr

Wie in den Medien berichtet, befand sich das Nervengift im Koffer der Tochter des Doppelagenten Sergej Skripal, als sie von Moskau nach London flog. Bleibt nun die Frage: Wie kam das Nervengift aus dem Koffer zur Parkbank? Erst auf der Parkbank wurden die drei Personen vergiftet. Wer von dem Nervengift kontaminiert sei, für denjenigen sollte es keine Rettung geben. Nun heißt es, es gehe ihnen schon besser. Nur auf Verdacht und ohne Beweise werden Diplomaten aus zahlreichen Ländern aus Russland abgezogen. Ich frage mich nur, gilt nicht auch in der Politik die Unschuldsvermutung? Bis zum Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Sie ist in Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt. Mussten nicht schon Zigtausende Menschen unschuldig ihr Leben lassen, nur weil aufgrund eines Verdachtes, Kriege angefangen wurden – wie der Krieg im Irak.

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