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Die Schuld muss erst bewiesen werden
Zum Artikel „Russische Diplomaten ausgewiesen“ (27.3.) und „Moskau kündigt Revanche an“ (28.3.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 18.04.2018 02:36 Uhr

Wie in den Medien berichtet, befand sich das Nervengift im Koffer der Tochter des Doppelagenten Sergej Skripal, als sie von Moskau nach London flog. Bleibt nun die Frage: Wie kam das Nervengift aus dem Koffer zur Parkbank? Erst auf der Parkbank wurden die drei Personen vergiftet. Wer von dem Nervengift kontaminiert sei, für denjenigen sollte es keine Rettung geben. Nun heißt es, es gehe ihnen schon besser. Nur auf Verdacht und ohne Beweise werden Diplomaten aus zahlreichen Ländern aus Russland abgezogen. Ich frage mich nur, gilt nicht auch in der Politik die Unschuldsvermutung? Bis zum Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Sie ist in Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt. Mussten nicht schon Zigtausende Menschen unschuldig ihr Leben lassen, nur weil aufgrund eines Verdachtes, Kriege angefangen wurden – wie der Krieg im Irak.

Johann Huber, 97204 Höchberg

Wie sich doch die Geschichte wiederholt. Da hatten vor 15 Jahren die USA (George W. Bush) und Großbritannien (A. Blair), gefolgt von der „Koalition der Willigen“ in einer beispiellosen Kampagne die Weltöffentlichkeit über die Gefahr von Massenvernichtungswaffen im Irak angelogen und waren 2003 völkerrechtswidrig militärisch in das Land eingedrungen. Noch heute kann Deutschland stolz darauf sein, dass der damalige Kanzler Gerhard Schröder diesem Kriegstreiben ein entschiedenes „Nein“ entgegensetzte. Jetzt wird Putin vorgeworfen – dem man wohl alles zutrauen kann, also auch, dass nur er hinter dem Giftanschlag auf den Doppelagenten Skripal und seine Tochter stecke, da ja doch vor einigen Jahren in seinem Land dieses Nervengift entwickelt worden war. Und wie damals ist man einen Wahrheitsbeweis dafür schuldig geblieben. Aber heute heißt die deutsche Kanzlerin Angela Merkel und Deutschland steht mitten in der Front der Länder, die Sanktionen gegen Russland als Strafmaßnahmen beschließen. Deren lapidare Begründung lautet: Da dieses Nervengift in Russland entwickelt wurde, kann nur Russland diesen Anschlag in Großbritannien auf Skripal veranlasst haben. Die Teilnahme Deutschlands an diesen Sanktionen, die mit Sicherheit eine Gegenreaktion Russlands zur Folge haben werden, kann ich nur als töricht, verantwortungslos bezeichnen. In Deutschland als einem Rechtsstaat gilt immer noch, dass die Grundlage für eine Bestrafung der Beweis für eine zu bestrafende Tat sein muss.

Jószef Bogár, 97074 Würzburg

 
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