Man kann nur staunen: Bauern aus Nepal und Bangladesch klagen am Bundesverfassungsgericht (BVG) gegen ein deutsches Klimaschutzgesetz. Kann denn das BVG das Weltklima retten? Man darf unterstellen, dass das BVG nicht unbedingt dem Zeitgeist frönen und Bündnis 90/Die Grünen in deren Wahlkampf unterstützen wollte. Aber es drängt sich die Frage auf, ob das Gericht tatsächlich die globale Dimension des Themas gebührend berücksichtigt hat? Auch ist es denkbar, dass das Ziel einer zu ehrgeizigen Klimaschutzgesetzgebung zu einer deutlichen Deindustrialisierung Deutschlands und noch stärkeren Verlagerung in andere Länder führt. Letztlich hat das Gericht lediglich „frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion“ auf die Zeit nach 2030 gefordert. Genau 2030 soll China nach Aussage Xi Jinping, dem mächtigsten Mann Chinas, erst den Höhepunkt des Ausstoßes von Kohlendioxid erreichen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich die entscheidenden Länder wie China und die USA unlängst auf eine stärkere Zusammenarbeit beim Klimaschutz geeinigt haben, um die im Pariser Klimaabkommen festgelegten Ziele einzuhalten. Denn nur global lässt sich die Klimakrise begrenzen.
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