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Die Kirchen haben kein Sonderrecht
Zum Artikel „Wenn Hilfe zur Beihilfe wird“ (24.3.) über Ermittlungen wegen Kirchenasyls:
Redaktion
 |  aktualisiert: 09.04.2017 03:39 Uhr

Zum Glück gibt es in unserem Land eine eindeutige Gesetzgebung, die für alle Bürger und Institutionen gelten sollte, und bei Nichtbeachtung strafrechtliche Konsequenzen erwarten lässt. Mit Erstaunen musste ich jedoch feststellen, dass die beiden großen Kirchen mit dem häufig gewährten Kirchenasyl ein Sonderrecht für sich beanspruchen. Die Auswahl von abgelehnten Flüchtlingen erfolgt in unserem Land nach reiflicher Prüfung der zuständigen Ämter und lässt an Humanität im Gegensatz zu anderen europäischen Nachbarn mit Sicherheit nichts zu wünschen übrig. Eine Kirche, die ihren Mitgliedern häufig nicht mehr zeitgemäße Vorgaben auferlegt, sollte erst recht die öffentlichen Gesetze beachten. Ich bin der Meinung, die Kirchen haben kein Sonderrecht und sollten sich aus dem Problem mit der längst überfälligen Rückführung der abgelehnten Asylbewerber heraushalten. Dafür gibt es eine Regierung, die vom Volk für die Bewältigung auch solcher Probleme gewählt wurde.

Jürgen Backmund, 97209 Veitshöchheim

 
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