Dass der Jagdleiter sich mit Bedauern gegenüber den Schäfern zurückhält, mag daran liegen, dass auch die Juristen der Jagdversicherung sich wie er auf die heutzutage nicht mehr tragbare Regelung berufen: „Eine generelle Informationspflicht gegenüber Anliegern und Nutztierhaltern ... gibt es nicht ... “, während man die Reviernachbarn zu informieren hat. Ein seltsames Ungleichgewicht im gesetzlich verankerten Unfallverhütungsschutz für die Jagd. Der Gesetzgeber sollte daher schleunigst das unzulängliche Sicherheitskonzept für Bewegungsjagden mit der Informationspflicht gegenüber Anliegern und Tierhaltern erweitern. Um voraussehbare Konflikte zu vermeiden, sollte man besser gewappnet sein, wenn Schwarzwildrotten und Wolfsrudel sich weiterhin so rasant entwickeln, wie es die aktuellen Vergleichszahlen der letzten Jagdjahre erahnen lassen. Es wird vermehrt Drückjagden geben, weil man in manchen Regionen von der Schwarzwildbejagung zur Schwarzwildbekämpfung übergehen wird.
Frank Stößel, 97299 Zell