Die Entscheidung der Bundesregierung, nur Geschäfte zu öffnen, deren Verkaufsfläche höchstens 800 Quadratmeter beträgt, ist sehr umstritten und für die Bürger nicht nachvollziehbar. Die Klage der Firma Wöhrl vor dem Verwaltungsgericht Würzburg, diese umstrittene Entscheidung der Bundesregierung nicht widerstandslos hinzunehmen, ist nachvollziehbar und gerechtfertigt. Die Bayerische Staatsregierung respektiert nicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg. Die bayerische Gesundheitsministerin, Melanie Huml, hält die Entscheidung für falsch und kündigt Gegenmaßnahmen an.
Die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass man derartige unsinnige Entscheidung durch die Judikative überprüfen lassen kann. Im vorliegenden Fall wird eine unsinnige und nicht nachvollziehbare Entscheidung, dass Geschäfte über 800 Quadratmeter nicht öffnen dürfen, gekippt.
Die Bayerische Staatsregierung, insbesondere die Gesundheitsministerin, sollte einmal ihre innere Haltung überprüfen und sich an das Grundgesetz und an gültige Gesetze halten. Auch im Freistaat Bayern leben wir in einer Demokratie und auch hier geht die Gewalt vom Volke aus. Die diktatorischen Gedanken der Bayerischen Staatsregierung in der Corona-Krise dürfen nicht geduldet werden.
Helmut Suntheim, 97070 Würzburg